Verlässlichkeit
Alle Grundschüler werden verlässlich 21 Stunden in Kl. 1 und 2 und 26 Stunden in Klasse 3 und 4 unterrichtet, d. h., dass bei Fehlen einer Lehrkraft der Unterricht nicht ausfallen darf, sondern vertreten wird.
Die Verlässlichkeit der Grundschule kann nach rechtzeitiger Ankündigung (14 Tage) aufgehoben werden an Tagen, an denen die Kinder z. B. ins Theater fahren, nach Lesenächten usw. An den letzten Schultagen vor den Weihnachts- und Sommerferien ist die Verlässlichkeit generell aufgehoben. Der Unterricht endet an diesen Tagen für alle Schülerinnen und Schüler nach der 4. Stunde.
Sollten an diesen Tagen Betreuungsengpässe für Sie entstehen, auch wenn Sie Ihr Kind nicht im offenen Ganztag angemeldet haben, melden Sie sich bitte bei der Klassenlehrkraft. Wir werden dann eine Betreuungsmöglichkeit in der Schule anbieten.
Zweimal innerhalb eines Schuljahres findet eine schulinterne Lehrerfortbildung (SET) statt. Die Termine werden Ihnen rechtzeitig bekannt gegeben. An diesen Tagen können Sie eine Betreuung Ihres Kindes in Anspruch nehmen.
Regelung bei angeordnetem witterungsbedingtem Unterrichtsausfall (Eisregen, Sturm usw.):
Bei angeordnetem Unterrichtsausfall hat die Schulleitung für eine Notbetreuung zu sorgen, wenn Kinder in die Schule kommen, die zu Hause nicht betreut werden können.
In diesem Fall rufen Sie bitte morgens in der Schule an und teilen uns mit, dass Ihr Kind diese Notbetreuung braucht. Das Sekretariat ist ab 7.30 Uhr besetzt.
Die Notbetreuung dauert aber nicht länger als die Unterrichtszeit des Kindes.
Danach werden dann nur noch die Kinder betreut, die im offenen Ganztag angemeldet sind.