Krankmeldung

Kranke Kinder gehören nicht in die Schule!

Melden Sie im Krankheitsfall Ihr Kind noch am selben Tag bis 8 Uhr über den entsprechenden Button auf dieser Homepage krank. Teilen Sie im Kontaktformular  bitte auch mit, falls Ihr Kind eine ansteckende Krankheit haben sollte. Wenn wir die Betreuung informieren sollen, setzen Sie bitte das entsprechende Häkchen.

Sollte Ihr Kind während des Schulvormittags erkranken, werden Sie über das Sekretariat benachrichtigt. Stellen Sie deshalb bitte sicher, dass wir eine aktuelle Telefonnummer von Ihnen haben.

Beurlaubung

Beurlaubungen vom Schulbesuch können auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten durch die Schule genehmigt werden. Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer kann einen Schüler/eine Schülerin bis zu sechs aufeinander folgenden Tagen im Monat beurlauben.

Urlaub bis zu einem Monat im Vierteljahr (z.B. für einen Kuraufenthalt) kann die Schulleitung nach Anhörung des Klassenlehrers/der Klassenlehrerin in besonderen Fällen erteilen, wenn die Erziehungsberechtigten dieses rechtzeitig und begründet beantragen.

Eine Ferienverlängerung durch Urlaubserteilung unmittelbar vor oder nach den Ferien ist nur in ganz besonders gelagerten Einzelfällen und nur mit Genehmigung des Schulamtes möglich. Der Antrag muss 2 Wochen vorher schriftlich vorliegen!