Unfallbericht
Sollte sich Ihr Kind während des Schulvormittags, in der Betreuungszeit oder auf dem direkten Weg von bzw. zur Schule verletzen, müssen wir gemeinsam mit Ihnen einen Unfallbericht ausfüllen. Zuständig bei einem Schulunfall ist die gesetzliche Unfallversicherung bzw. die Unfallkassen der einzelnen Bundesländer.
Unterrichtszeiten
Für die Unterrichtszeiten an den Grundschulen in Schleswig-Holstein gilt die sogenannte verlässliche Grundschulzeit. Das bedeutet, dass wie eine Unterrichtszeit von vier Zeitstunden für die Klassenstufen 1 und 2 bzw. fünf Zeitstunden für die Klassenstufen 3 und 4 garantieren müssen.
An der KGS findet der Unterricht in 45 Minuten-Blöcken statt. Diesem Rhythmus schließen sich auch die Abholzeiten in der Betreuung an.